Ab dem 31. Juli starte ich wieder mit meinen Kursen! Ab sofort stehen die ersten Kurse auf meiner Website zur Buchung bereit! Es ist soweit: Wir können wieder in den Präsenzbetrieb gehen. Da sich die Rahmenbedingungen sehr kurzfristig ändern können, sind diverse Vorgaben zu beachten. Inzwischen ist eine Auswahl von Präsenz-Kursen im Programm zur Buchung freigegeben. Die Kurse können nur unter besonderen Bedingungen durchgeführt werden. Für die Durchführung und den Besuch von Kursen in Präsenz müssen die auch im Zick&Zack-Hygieneplan festgehaltenen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, um wie bisher sicherzustellen, dass in den Kursen keine Infizierungen stattfinden können. Das gilt derzeit u.a. auch für zweifach Geimpfte.
Die wichtigsten Hygienemaßnahmen sind:
das Tragen der sog. OP-, CPA-, KN 95- oder FFP 2-Masken; auch innerhalb des Kurses, auch am Platz und während der gesamten Dauer des Kurses, das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Meter zwischen den Kursteilnehmern, das 5-minütige Querlüften bereits nach 20 Minuten und alle 20 Minuten das Betretungsverbot bei Corona-typischen Krankheitssymptomen, die Vermeidung von allen Körperkontakten, das intensive Händewaschen bzw. -desinfektion, die Husten- und Niesetikette etc.
Zu den Regeln im Einzelnen lies bitte das Zick&zack-Hygienekonzept auf meiner Homepage: Zick&Zack-Hygieneplan Wichtig! Unbedingt beachten: Teilnehmende (und Kursleitungen) von Präsenzkursen können an den Präsenzveranstaltungen nur teilnehmen, wenn sie zu jedem Kurstermin per Selbstauskunft folgendes schriftlich verbindlich erklären und dieses auf Nachfrage mit Nachweis belegen können: einen negativen PCR-Test, der § 10 d HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO entspricht und nicht älter ist als 48 Stunden oder einen entsprechend autorisierten negativen Testnachweis („Schnelltest“), der nicht älter als 12 Stunden ist oder den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (vollständige Impfung plus 14 Tage Immunisierung) oder den Nachweis einer Genesung von einer in den letzten sechs Monaten erfolgten Corona-Erkrankung. Dieser Nachweis per Selbstauskunft wird vor Kursbeginn erfasst. Wir sind verpflichtet, die Nachweise 4 Wochen lang aufzubewahren. Danach löschen wir sie.
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